Stattdessen lese ich über kränkelnde Episoden der Strafjustiz im Rahmen einer neuen, angesichts meines Zustands durchaus nicht von Effektivität gekrönten Klausurvorbereitung. Schon letzten Monat hat mich die Thematik eines minder schweren Falls des Totschlags gemäß § 213 Strafgesetzbuch beschäftigt - ich drehe mich bisweilen im Kreis, mit Erfolg.
Vielmehr liegt dieser Auffassung ein tiefer liegendes Problem zu Grunde: ein traditionell patriarchales Verständnis der Institution Ehe, deren unangefochtene Moralkrone den vom Ehemann begangenen Totschlag in der Bruch-Situation als Ausdruck seines gerechten Zorns milde lächelnd beinahe rechtfertigt. Heute, in einer Zeit, in der Ehen geschlossen und Ehen geschieden werden, fast gleich an der Zahl, sollte von mündigen Ehepartnern beiderseits verlangt werden können, die Ehe nicht als lebenslange Bindung zu betrachten, die keinen Widerspruch duldet. Ehen zerbrechen, jeden Tag, nicht erstrebenswert, aber durchaus natürlich, wenn sich zwei Menschen in verschiedene Richtungen entwickeln, die nicht mehr in Einklang zu bringen sind. Man sollte auch im Strafrecht verlangen können, dass zwei mündige Menschen nicht zur Waffe greifen, sobald der andere einem lauwarmen Ehebett entflieht.
Der Berg aus lauwarmen Teebeuteln auf der Küchenablage wächst, von Erweiterungen meines Wissensstands erwarte ich für heute ansonsten nicht mehr viel. Serienmittwoch und Sofa sind in diesem Zusammenhang ein unwiderstehliches Abendprogramm.
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AntwortenLöschenInteressante Fragestellung- was für Tatbestände fallen denn noch unter den 213?
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AntwortenLöschenFeministinnen sollten endlich zugeben und akzeptieren, dass Männer biologisch aggressiver und feindseliger sind (Stichwort: Testosteron)! Deshalb müssten Männer auch im Strafrecht viel härter sanktioniert werden!!
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