Mittwoch, 9. Dezember 2009

kränkelnd, Dezember

Heiße Zitrone gegen ausufernde Wintergrippen. Ich weigere mich, Schweine und andere Vierbeiner in die Definition meines kränkelnden Übergangszustands zu integrieren.

Stattdessen lese ich über kränkelnde Episoden der Strafjustiz im Rahmen einer neuen, angesichts meines Zustands durchaus nicht von Effektivität gekrönten Klausurvorbereitung. Schon letzten Monat hat mich die Thematik eines minder schweren Falls des Totschlags gemäß § 213 Strafgesetzbuch beschäftigt - ich drehe mich bisweilen im Kreis, mit Erfolg.

Laut der stetigen Rechtsprechung, die sich in diesem Punkt ausnahmsweise, zu Ungunsten eines modernen Ehebegriffs mit der Rechtslehre deckt, kommt ein Ehemann, der seine Gattin in flagranti beim Fremdgehen ertappt und daraufhin tötet, in der Regel in den Genuss einer Strafmilderung nach § 213. Dass dies für Ehefrauen umgekehrt noch lange nicht der Fall ist, wie ich vormals dargestellt habe, läuft einer geschlechtergerechten Justiz eklatant zuwider. Doch würde eine Gleichstellung von Männern und Frauen in diesem Themenkomplex weit reichen, geschweige denn zu einem zeitgemäßen Ergebnis kommen?

Vielmehr liegt dieser Auffassung ein tiefer liegendes Problem zu Grunde: ein traditionell patriarchales Verständnis der Institution Ehe, deren unangefochtene Moralkrone den vom Ehemann begangenen Totschlag in der Bruch-Situation als Ausdruck seines gerechten Zorns milde lächelnd beinahe rechtfertigt. Heute, in einer Zeit, in der Ehen geschlossen und Ehen geschieden werden, fast gleich an der Zahl, sollte von mündigen Ehepartnern beiderseits verlangt werden können, die Ehe nicht als lebenslange Bindung zu betrachten, die keinen Widerspruch duldet. Ehen zerbrechen, jeden Tag, nicht erstrebenswert, aber durchaus natürlich, wenn sich zwei Menschen in verschiedene Richtungen entwickeln, die nicht mehr in Einklang zu bringen sind. Man sollte auch im Strafrecht verlangen können, dass zwei mündige Menschen nicht zur Waffe greifen, sobald der andere einem lauwarmen Ehebett entflieht.

Der Berg aus lauwarmen Teebeuteln auf der Küchenablage wächst, von Erweiterungen meines Wissensstands erwarte ich für heute ansonsten nicht mehr viel. Serienmittwoch und Sofa sind in diesem Zusammenhang ein unwiderstehliches Abendprogramm.

4 Kommentare:

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  2. Interessante Fragestellung- was für Tatbestände fallen denn noch unter den 213?

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  4. Feministinnen sollten endlich zugeben und akzeptieren, dass Männer biologisch aggressiver und feindseliger sind (Stichwort: Testosteron)! Deshalb müssten Männer auch im Strafrecht viel härter sanktioniert werden!!

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